Donnerstag, 28. März 2024
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Drohnenführerschein

 

Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4  Luftverkehrsordnung (LuftVO) zum

Steuern von unbemannten Fluggeräten (ULfz). . .

was hier etwas sperrig klingt, ist die offizielle Bezeichnung für den so genannten „Drohnenführerschein“.

Drohnen VerordnungMit der am 07. April 2017 in Kraft getretenen „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Vorgaben für *unbemannte Luftfahrzeuge (ULfz) mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 verschärft und vereinheitlicht.

Die novellierte Luftverkehrsordnung (LuftVO) fordert von den Steuerern (Piloten), unbemannt er Luftfahrzeuge (ULfz wie Drohnen, Flugmodelle), mit einer Startmasse über 2 kg grundsätzlich diesen Kenntnisnachweis. Auf die Ausnahmen gehen wir an dieser Stelle nicht näher ein. Diese können im Netz ausreichend recherchiert werden.

Eine Europäische Lösung wird die nationalen Regelungen ablösen

Kaum haben wir uns mit der LuftVO angefreundet, hat die Europäische Kommission für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) weitreichende Regulierungen vorgenommen und am 11. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab dem 01.07.2020 gilt die Durchführungsverordnung 2019/947 für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und die delegierte Verordnung 2019/945 über technische Anforderungen an unbemannte Luftfahrzeugsysteme. Mit Übergangsfristen werden diese neuen Vorschriften die nationalen Regeln ersetzen. Ziel ist: die Betriebsbedingungen in allen EU-Staaten zu harmonisieren. Auch ein praktischer Prüfungsteil (skill test) ist in der Planung. Künftig wird die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA in Köln) für solche Fragen zuständig sein. Gegenwärtig ist hier sehr viel in Bewegung.

Sonderrechte für BOS

Gemäß § 21a Abs. 2 LuftVO sind BOS in Deutschland von dieser Kenntnisnachweispflicht ausgenommen. Wir gehen davon aus, dass es auch so bleiben wird. Das ist für uns jedoch kein Freifahrtschein. I.d.R. unterstützen wir Ordnungsbehörden oder leisten Amtshilfe. Unsere Einsatzpraxis hat gezeigt, dass wir eine besondere Verpflichtung zur Einhaltung der Luftfahrt- und Sicherheitsregeln sowie eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben (vergleichbar mit den Sonderrechten gemäss §35, 38 StVO).

Für die Einheit IuK-Technik Kreis Wesel gilt SAFETY FIRST

Bild 1Als Teilnehmer am Luftfahrtverkehr, sind wir uns der Verantwortung bewusst, wenn wir unsere Drohnen aufsteigen lassen. Daher hat sich die IuK-Führung in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Wesel entschlossen „offizielle Steuerer/Piloten“ ausbilden zu lassen.

Die ersten Kameraden haben erfolgreich ein umfang-reiches Training für Copter-Piloten, mit Schwerpunkt BOS absolviert und den „LBA-Drohnenführerschein“ erworben. Die Ausbildung und Prüfung wurde durch eine anerkannte Stelle des Luftfahrtbundesamtes (LBA) bei uns im Hause durchgeführt. Weitere Schulungsmaßnahmen für die Drohnen-Gruppe sind in der Planung.

 

Ein Überblick unserer LBA konformen Drohnenausbildung

 

Etwa drei Wochen vor dem Start, erhielten die Teilnehmer von ihrem Fluglehrer umfangreiches Lehrmaterial und Aufgaben zum Einlesen und Selbststudium. Es folgten:

Bild 2.jpgEin Wochenende Theorie:

  • Luftraumstruktur, Flugzonen, ICAO-Karten
  • Luftfahrtgesetze, Drohnen Recht
  • Drohnentechnik und Betriebssicherheit
  • Wetterkunde
  • Navigation und Sensorik dieser Fluggeräte
  • Technische Sicherheit, Akkumanagement
  • Sicheres Fliegen, Notfallmanagement
  • Schutz der Privatsphäre
  • Flugdokumentation

Bild 3Ein Wochenende Praxis & Kenntnisprüfung:

  • Review des theoretischen Teils
  • Flugpraxis, Betriebssicherheit, Notfallmanagement
  • Sicheres Fliegen, Flugmodi
  • Naturschutz und Persönlichkeitsrechte
  • Einweisung in unser neues Drohnensystem
  • Fernsteuerung, ground station
  • Technik und Sicherheit
  • LBA-Kenntnisprüfung

Damit erfüllen die Piloten der IuK schon jetzt freiwillig und nachweislich die LBA-Anforderungen und Sicherheitsstandards. Davon profitieren nicht nur unsere Piloten sondern auch die Bürgern im Kreis Wesel. Eine gute Basis für kommenden Einsätze und die Europäischen Vorschriften.

*unbemannten Luftfahrzeuge (ULfz) - wird im deutschsprachigen Raum voraussichtlich die offizielle Bezeichnung für Drohnen (UAS) werden?

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Gemeinsame Jahresübung 2018

1Gemeinsame Jahresübung 2018 der IuK-Gruppen (AK 3)

Einmal im Jahr treffen sich die IuK-Gruppen des unteren Niederrheins (Arbeitskreis 3) zu einer gemeinsamen Übungs- und Fortbildungsveranstaltung. An diesem sonnigen Herbstwochenende vom 28. bis 30.09.18 folgten 30 ehrenamtliche Einsatzkräfte von verschiedenen IuK-Einheiten der Einladung in die Schill-Kaserne Wesel.

Als teilnehmenden Einheiten durften wir begrüßen:

  • IuK-Gruppe des DRK KV Niederrhein
  • IuK-Gruppe des DRK KV Krefeld
  • IuK-Gruppe des Kreises Kleve
  • IuK-Gruppe des Kreises Viersen
  • IuK-Gruppe des Malteser Hilfsdienst Wesel
  • IuK-Gruppe des Kreises Wesel

Ausrichter sind die jeweiligen Städte/Kreise bzw. deren IuK-Einheiten. In diesem Jahr war der Kreis Viersen federführend. Der Kreis Wesel hatte in Absprache mit der Bundeswehr für die Infrastruktur, Unterkunft und Verpflegung in der Schill-Kaserne Wesel gesorgt.

2Am Samstag nach dem Frühstück ging es im U-Raum bis zum Nachmittag um Vorträge und offenen Erfahrungsaustausch.

Was ist neu (z.B. DV 800)?

Was ändert sich im TK-Bereich (z.B. fremde Netze - Rückbau der analogen FM-Technik)?

Wo gibt es Reibungspunkte?

3Bis Sonntagmittag war Zeit für die Praxis. Die Einheit IuK-Technik Kreis Wesel nahm zum ersten Mal in ihrer erweiterten Form mit Mitgliedern aus den Reihen der Feuerwehren/KLW teil.

Die Fachgruppe: Technische Unterstützung

übte die netzwerktechnische Verknüpfung von ELW 1.1 mit dem ELW 2.1 sowie den Aufbau von drahtlosen Netzwerken.

4Die Fachgruppe: Informationsbeschaffung

stellte ihre ersten Ergebnisse und Erfahrungen mit ihrem Drohnen-System vor. Jeder TN hatte die Möglichkeit, sich selbst als Drohnen-Pilot auszuprobieren. Das Life Streaming (LTE-Box) von Bildmaterial in die Opta-EL wurde geübt.

5Die Kameraden des DRK KV Niederrhein bzw. die Landesvorhaltung des LV Nordrhein hatten einen Moppel mitgebracht und referierten zum Thema: Stromversorgung im Einsatz (EuP, DGUV Vorschrift 3). Dazu rollte aus Güdderath ein Abrollcontainer Zugfahrzeug mit 2-Achsen Anhänger (585 kVA Ersatzstromerzeuger) an.

                       

 

FAZIT:

Wie immer war es eine vielseitige und kurzweilige Veranstaltung bei der auch das Kameradschaftliche nicht zu kurz kam. Die meisten TN kennen sich schon seit vielen Jahren. Dadurch, dass sich jede Einheit mit einem interessanten Thema oder Beitrag einbringt lebt diese Veranstaltung. Es war für jeden etwas dabei. Jeder TN sowohl „alter Hase“ als auch „junger Hase“ konnte etwas für sich mitnehmen. Schön zu sehen, dass auch neue Gesichter den Weg zur IuK gefunden haben – es dürfen auch mehr werden. In 2019 gerne wieder – vielleicht mit einer noch größeren Teilnehmerzahl.

                                                          

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Abschluss der GF-Ausbildung

Offizieller Abschluss der GF-Ausbildung

Es hat etwas länger gedauert – aber es ist geschafft!

In erster Linie wollten wir den erfolgreichen Abschluss unserer ersten IuK-GF Ausbildung in Eigenregie feiern. Es war ein langer Weg und manchmal auch anstrengend die Motivation aufrecht zu erhalten.

Aus den Händen der Führung Gefahrenabwehr (Fachbereich 32) des Kreises Wesel und mit dem Segen des KBM erhielten alle Teilnehmer ihre Abschlussurkunde. Nicht alle Absolventen werden auch zum GF-IuK ernannt werden können. Das, war auch nicht das erklärte Hauptziel.

Alle Teilnehmer haben jetzt den gleichen hohen und qualifizierten Ausbildungsstand und somit einen höheren taktischen Einsatzwert für unsere Auftragsgeber.

Einige IuK-Einsatzkräfte interessieren sich sicherlich für die nächste geplante Ausbildungs-stufe zum Führungshelfer oder Führungsassistenten an.

Es gibt viele Aufgaben für die IuK-Technik Kreis Wesel und das Einsatzspektrum ändert sich – wir sind up to date und gerüstet für die Gefahrenabwehr im Kreis Wesel.

Wir haben auch kritisch Bilanz gezogen. Was war gut? Was kann man verbessern?

Zuletzt dürfen und wollen wir nicht vergessen uns zu Bedanken. Und zwar bei allen ehrenamtlichen Ausbildern der IuK-Gruppe. Danke, für Eure Geduld, Planungsarbeit und Engagement.

Danke für die Unterstützung, egal in welcher Form, durch unseren Dienstherren dem Kreis Wesel. Danke für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Wesel und Köln, dem IDF-Münster, der KLW, der Kreispolizei, dem DRK-Voerde und allen anderen helfenden Händen.

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Einsatzlagen aus Sicht der NFS

Modul: besonders belastende Einsatzlagen aus Sicht der NFS (2 UE)

Einsätze können uns direkt an den Ort des Geschehens führen (Hotspot). Pfarrerin Hanke Ibbeken war viele Jahre als Notfallseelsorgerin tätig und hielt mit uns ein Lehrgespräch zum Thema: besonders belastende Einsätze aus der Sicht der NFS.

Wir erhielten in anschaulicher Weise einen Überblick, über die zu erwartenden Reaktionen von Opfern und Betroffenen an der Einsatzstelle. Worauf kommt es bei der Gesprächsführung in solchen Situationen an? Wir können und werden nicht als NFS fungieren aber wir haben jetzt einen Eindruck gewonnen, womit wir in solchen Szenarien rechnen müssen.

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schriftliche Abschlussprüfung

Modul: schriftliche Abschlussprüfung

Aufgeteilt in zwei Gruppen und  an zwei Abendveranstaltungen galt es, die erworbenen Kenntnisse in Form einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle zu dokumentieren. Nach Auswertung aller Prüfungsunterlagen, konnte die Lehrgangsleitung allen Aspiranten ein positives Zeugnis ausgestellt werden. Die erste Bewährungsprobe hatten fünf Kameraden/innen in der KW 12 bei der IuK-Unterstützung eines F4-Führungslehrgangs beim IDF in Münster.

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